Internationale Jugendarbeit 2023: Antragsverfahren zu den Sondermaßnahmen 2023 für regional tätige Träger des Landes Brandenburg.
Diese Regelungen gelten für regionale Träger des Landes Brandenburg, die keine bundeszentrale Trägerstruktur haben.
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) fördert im Auftrag des BMFSFJ Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit im Rahmen des Kinder- und Jugendplan des Bundes.
In der Hoffnung, dass im Jahr 2023 wieder mehr reguläre Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustausche durchgeführt werden können, teilen wir hiermit die Termine für Antragstellungen für 2023 mit. Für die Förderung von Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit nach den Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) sowie den Sonderprogrammen gilt weiterhin Folgendes.
Für die Förderung von Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit nach den Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) sind folgende Rahmenbedingungen unbedingt zu beachten:
1. Antragsfrist
Bis zum 15. September 2022 sind die Anträge für Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit mit folgenden Ländern beim MBJS einzureichen:
Israel, Tschechien
Die entsprechenden Antragsformulare sind unter folgenden Internetadressen zu finden:
- https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/ministerium/ausschreibungen-foerderung/foerderrichtlinien/foerderrichtlinien-kinder-und-jugendplan-bund
- für Israel unter www.ConAct-org.de
- für Tschechien unter https://www.tandem-org.de/
Die Nutzung dieser Antragsformulare ist verbindlich.
Außerdem ist der geplante Programmablauf für jede Maßnahme einzureichen.
Antragstellung und Anfragen bei:
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Referat 25 – Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Landesjugendplan
Heinrich – Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Andrea Erdmann
Telefon: (0331) 866 – 3757
Fax: (0331) 275483809
andrea.erdmann@mbjs.brandenburg.de
2. Maßnahmen mit Russland
Aktuell sind noch keine Antragstermine bekannt. Aktuelle Informationen erhalten Sie vom MBJS oder über die Website Stiftung Deutsch-Russischer Austausch unter www.stiftung-drja.de
3. Austausch mit den USA
Für Vorhaben mit den USA werden Mittel im Rahmen eines Sonderprogramms zur Verfügung gestellt, sodass die Maßnahmen nicht mehr über die längerfristige Förderung abgerechnet werden können. Anträge im Rahmen dieses Sonderprogramms können ab sofort direkt beim BMFSFJ Referat 504 (Frau Schuster) ohne Antragsfristen gestellt werden. Die Förderung aus dem Sonderprogramm erfolgt analog der RL-KJP.
4. Austausch mit China
Für Vorhaben mit China ist der 1. November Antragsschluss beim Bundesverwaltungsamt, Referat ZM I 7, 50728 Köln, der 1. November 2022. Aufgrund der hohen Visakosten wurden ab 01.01.2022 bis auf weiteres nach VIII.3 RL-KJP diese Kosten im Sonderprogramm China bis zu einer Höhe von 150 € bezuschusst und können über den pauschalen Fahr-/Flugkostenzuschuss hinaus beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/ministerium/ausschreibungen-foerderung/foerderrichtlinien/foerderrichtlinien-kinder-und-jugendplan-bund https://www.bmfsfj.de/resource/blob/165478/7a6fe9307e14b5189cff805db188cad5/covid-19-regelungen-sicherung-jugendaustausch-data.pdf
5. Austausch mit Griechenland
Die Anträge müssen bis 15. Oktober 2022 beim MBJS gestellt werden. Hier ist zu beachten, dass ein gemeinsamer Antrag (beide Partner müssen den Antrag unterschreiben) eingereicht werden muss. Das Antragsformular und die Richtlinien finden Sie hier: https://dgjw-egin.org/foerderung/
6. Austausch mit allen anderen Ländern
Bis zum 1. Dezember 2022 sind die Anträge für Begegnungen mit allen anderen Ländern (außer China, Frankreich, Polen, Israel, Tschechien, Griechenland, Russland und USA beim MBJS einzureichen:
Die Antragsformulare sind hier zu finden: zu den Förderrichtlinien vom BMFSFJ
Die Nutzung dieser Antragsformulare ist verbindlich.
Außerdem ist der geplante Programmablauf für jede Maßnahme einzureichen.
7. Vergabe von Rücklaufmitteln
Bis zum 15. Juni 2023 können für noch nicht begonnene Vorhaben für die Vergabe von Rücklaufmitteln weitere Anträge für alle Länder eingereicht werden.
Vorzeitiger Maßnahmebeginn: Insbesondere bei Maßnahmen im I. Quartal des Jahres 2023 empfiehlt sich die Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns.
Auf der Internetseite des BMFSFJ (www.bmfsfj.de) sind weitere Informationen zur internationalen Jugendpolitik und Jugendarbeit, zu Förderstrukturen, zu Förderzielen sowie diverse Informationen zum Förderverfahren und das Terminschreiben für KJP-Mittel 2023 zu finden.
Maßnahmen für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe können nur gefördert werden, wenn sie einen unmittelbaren thematischen Bezug zur Kinder- und Jugendhilfe aufweisen und die Teilnehmenden dazu einen fachlichen Bezug haben.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, insbesondere für Jugend- und Fachkräftebegegnungen im Rahmen der Transformationspartnerschaft, sich für die Zeit des Auslandsaufenthaltes vorab in der Deutschenliste der jeweils für das Aufenthaltsgebiet zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu registrieren.
Weitere Informationen unter: https://service.diplo.de/elefandextern/home/registration!form.action
Antragstellung und Anfragen bei:
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Referat 25 – Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Landesjugendplan
Heinrich – Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Doreen Frenz
Telefon: 0331/866-3756
FAX: (0331) 275483807
Mail: doreen.frenz@mbjs.brandenburg.de