Inklusion in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Fachstelle im Fachverband Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Brandenburg

Bild: Tim Mossholder / Unsplash

Seit dem 01.05.2023 bietet der Fachverband Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Brandenburg e. V. gemeinsam mit dem Landesjugendring Brandenburg e. V. einen neuen Service für Träger und Mitarbeitende in der Jugendarbeit an: Die Fachstelle „Inklusive Jugendarbeit in Brandenburg“.

Die Fachstelle IJA unterstützt haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende in der Jugendarbeit, um Barrieren für junge Menschen mit Behinderung zu verringern. Die Fachstelle das Ziel, allen jungen Menschen im Land Brandenburg einen Zugang zu Angeboten der offenen Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit zu ermöglichen.

Leistungen

Die Fachstelle unterstützt Träger und Fachkräfte in den folgenden Bereichen:

  • Fachimpulse durch Vorträge, Webinare und Workshops
  • Entwicklung und Durchführungen von berufsbegleitenden Qualifizierungen
  • Praxisnahe Begleitung und Unterstützung bei der Entwicklung inklusiver Angebote
  • Initiierung von Modellprojekten
  • Fachaustausch zwischen Fachkräften der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
  • Informationstransfer zu Ausschreibungen, Fördermittel und Fachempfehlungen
  • Schaffung und Qualifizierung von regionalen und überregionalen Netzwerken

Hintergrund

Kinder- und Jugendarbeit ist ein besonderer Ort, wo Begegnung stattfindet und junge Menschen „zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement angeregt und hingeführt werden“ (§ 11 Abs. 1 SGB VIII).  

In der Kinder- und Jugendarbeit verbirgt sich die einzigartige Chance – jenseits von Leistungsdruck und dem Anspruch auf Vergleichbarkeit – Inklusion zu erkunden, zu begreifen und damit vertraut zu werden. Es geht um die Erfahrbarkeit von sozialer Gemeinschaft. 

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde die Kinder- und Jugendhilfe unter dem Stichwort „die große Lösung“ weiterentwickelt. Mit der Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen in die einheitliche Zuständigkeit der Jugendhilfe wurde der UN-Behindertenrechtskonvention entsprochen.

Dazu gehört auch die Verpflichtung der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII, Angebote für junge Menschen mit Behinderung „zugänglich und nutzbar“ zu gestalten.

Doch mit der gesetzlichen Formulierung allein ist es nicht getan. Es braucht Praktiker:innen aus der Kinder- und Jugendarbeit, die ihre Angebote überdenken, mit Betroffenen und anderen Akteur:innen reden, sich austauschen und gemeinsam passende Lösungen entwickeln.

In gemeinsamer Verantwortung mit dem Landesjugendring Brandenburg und mit finanzieller Unterstützung durch das Land Brandenburg und die Stiftung Demokratische Jugend unterstützt der Fachverband Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Brandenburg bei der Weiterentwicklung der Jugendarbeit im Land Brandenburg zu mehr Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für alle jungen Menschen.

Ansprechperson

Natascha Feld

Referentin für Inklusion in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Mobil: +49 (0)15758480479
E-Mail: natascha.feld@fjb-online.de

Die Fachstelle wird durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und die Stiftung Demokratische Jugend gefördert. Die Umsetzung erfolgt gemeinsam durch den Landesjugendring Brandenburg e. V. (Fachstelle Perspektiven) und den Fachverband Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Brandenburg e. V.