Grundsatzpapier

des Fachverband Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Brandenburg e. V.

Bild: FJB

Im Rahmen der 5. Mitgliederversammlung verabschiedeten die Mitglieder des Fachverband Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Brandenburg e. V. das erste Grundsatzpapier des Verbands. Es macht zentrale Positionen des FJB transparent und verdeutlicht, welche Voraussetzungen für eine wirkungsvolle und professionelle Jugend(sozial)arbeit nötig sind. Das Grundsatzpapier in seinem Wortlaut:

Wofür braucht Brandenburg Jugendarbeit?

Jugendarbeit ist bedeutender Bestandteil der sozialen Infrastruktur in den Städten und Gemeinden sowie ein wichtiger Akteur der Regionalentwicklung. Sie bietet allen jungen Menschen einen unkomplizierten Zugang zu attraktiven Freizeit- und Bildungsangeboten, unterstützt sie bei der Erschließung ihrer Lebens- und Berufswelt und vermittelt Wissen zu Werten und Kultur unserer Gesellschaft. In enger Verzahnung mit Jugendsozialarbeit, welche die gesellschaftliche Teilhabe insbesondere von sozial benachteiligten Jugendlichen ermöglicht, entfaltet sie im kommunalen Raum u. a. folgende Wirkungen:

Jugendarbeit verankert.

Jugendarbeit unterstützt junge Menschen bei der Entwicklung und Umsetzung beruflicher Perspektiven vor Ort und trägt dazu bei, die Heimatgemeinde so lebenswert zu gestalten, dass junge Menschen bleiben oder nach auswärtiger Berufsausbildung, Studium, Praktika und Auslandsaufenthalten wieder in ihre Heimatgemeinde zurückkommen wollen und können. »weitere Informationen

Jugendarbeit aktiviert.

Jugendarbeit befähigt junge Menschen zur aktiven Beteiligung am Gemeindeleben und bietet vielfältige Möglichkeiten zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten. Sie fördert damit ein reges Vereinsleben, stärkt die Beteiligungskultur vor Ort und setzt Impulse für die Regionalentwicklung. weitere Informationen

Jugendarbeit verbindet.

Jugendarbeit leistet grundlegende Sozialisationsaufgaben, macht relevante gesellschaftliche Normen bekannt und befähigt junge Menschen zur kritischen Auseinandersetzung mit diesen Normen. Sie ist damit in ihrer Wirkung präventiv, kann gesellschaftliche Diskriminierung reduzieren und zur Deeskalation von Konflikten beitragen. weitere Informationen

Jugendarbeit bildet.

Jugendarbeit ist ein Aktivitäts- und Bildungsfeld, in dem junge Menschen viele organisatorische, soziale und kommunikative Fertigkeiten erlernen und sich ihre gegenwärtige und künftige Lebenswelt durch Kenntnisse der regionalen Kultur, Natur, Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Geschichte erschließen können. Mit ihren Angeboten der außerschulischen Jugendbildung sowie der Bildungsbegleitung am Standort Schule stärkt sie entscheidend das kommunale Bildungsprofil. weitere Informationen

Jugendarbeit überrascht.

Jugendarbeit erhöht die Lebensqualität für junge Menschen und deren Familien, indem sie attraktive Freiräume und Freizeitmöglichkeiten schafft und wirkt damit als positiver Standortfaktor negativen demographischen Entwicklungen entgegen. weitere Informationen

Ansprüche an eine gute Jugendarbeit

Gute Wirkungen können nur mit guter Qualität erzielt werden. Professionelle Jugend(sozial)arbeit muss folgenden Ansprüchen gerecht werden. Jugendarbeit…

nimmt die Förderung jedes jungen Menschen in seiner Entwicklung ernst,

ist auf Kontinuität ausgerichtet und vertritt die Wertvorstellungen des Grundgesetzes. Sie trägt so zur Weiterentwicklung einer demokratischen und solidarischen Zivilgesellschaft bei. 

richtet sich an alle jungen Menschen im Alter von 10 – 27 Jahren.

Ihre Angebote sind dabei grundsätzlich für jeden zugänglich, unabhängig von sozialem Status, Geschlecht, Herkunft, körperlichen oder geistigen Möglichkeiten und Bildungsstand.

versteht sich in der Konzeption, Wahl und Gestaltung ihrer Angebote als niedrigschwellig.

Partizipation wird als handlungsleitendes Prinzip auch bei der Planung und Umsetzung der Angebote realisiert. Geschlechtsspezifische Lebenslagen und Bedürfnisse werden in den Einrichtungs- und Angebotskonzepten angemessen berücksichtigt.

basiert auf den Prinzipien der Sozialraum- und Lebensweltorientierung,

um sicher zu stellen, dass Mitbestimmung, Bedarfsorientierung und differenzierte Angebote für unterschiedliche Milieus und Altersstufen umgesetzt werden. Die Konzepte werden entsprechend der pädagogischen Bedarfe mit Blick auf gesellschaftliche und sozialräumliche Entwicklungen regelmäßig überprüft und konsequent umgesetzt.

ist durch Qualität gekennzeichnet.

Die Qualität der Angebote wird durch die Beschäftigung pädagogisch ausgebildeter hauptberuflicher Fachkräfte gesichert, die über Methoden-, Kommunikations-, Beratungs- und Organisationskompetenzen verfügen. Berufliche Fort- und Weiterbildung, Supervision und kollegiale Beratung der Mitarbeitenden sowie Selbst- und Fremdevaluation werden als Instrument der Qualitätssicherung genutzt und gehören zum professionellen Angebot der Träger.

Notwendigkeiten für gelingende Jugendarbeit

Um pädagogische Fachkräfte zu gewinnen und zu binden, müssen die Gehälter mindestens den geltenden Tarifverträgen für die Sozialwirtschaft entsprechen und der Qualifikation und den Erfahrungen der Fachkraft gerecht werden.

Angebote der Jugend(sozial)arbeit müssen in der Finanzierung so gesichert sein, dass Träger qualifizierte Fachkräfte über unbefristete Beschäftigungsverhältnisse binden können. 

Jugend(sozial)arbeit agiert und kommuniziert in den jugendlichen Lebenswelten. Die dazu notwendigen Kommunikations- und Mobilitätsvoraussetzungen müssen geschaffen und finanziert werden. 

Zur Absicherung einer mittel- bis langfristige Planungssicherheit für die Träger der Jugend(sozial)arbeit sind mehrjährige Finanzierungsformen notwendig. Um die zweckentsprechende Verwendung von öffentlichen Mitteln und die Qualität der Angebote sicher zu stellen, müssen die dafür erforderlichen trägerbezogenen Aufwendungen anerkannt und refinanziert werden. 

Der notwendige Ausbau von schulbezogenen Angeboten der Jugend(sozial)arbeit darf nicht zu einem Abbau der Angebote der offenen Jugendarbeit (Verdrängung des offenen Freizeitbereiches) führen. Stattdessen ist auf eine wirkungsvolle Zusammenarbeit aller Handlungsfelder der Jugend(sozial)arbeit hinzuwirken.

Um die Angebote bedarfsgerecht zu gestalten, miteinander abzustimmen und neue Ziele, Schwerpunkte und Angebote zu entwickeln, muss eine regelmäßige Jugendhilfeplanung nach §§ 79 bis 81 SGB VIII auf örtlicher und auf überörtlicher Ebene umgesetzt werden. Die freien Träger der Jugendhilfe sind im Rahmen eines gemeinsamen und konstruktiven Dialogs einzubinden. 

Die Jugendämter sind für die Schaffung von Rahmenbedingungen, die die Erreichung der beschriebenen Ziele ermöglichen, von entscheidender Bedeutung. Sie gewährleisten, dass die Ziele gemeinsam erarbeitet und durch fachliche Mindeststandards erreicht werden können. Die Verwaltungen der Jugendämter stellen ihrerseits sicher, dass die Erfüllung ihrer umfangreichen Aufgaben, die sich aus der Jugendhilfe- und Jugendförderplanung ergeben, durch eine angemessene personelle Ausstattung gewährleistet werden kann.

Das Land setzt sich durch eine kontinuierliche und strategische Jugendhilfeplanung für die Schaffung positiver Lebensbedingungen ein. Ein regelmäßiger Landesjugendbericht macht die Anliegen und Bedürfnisse junger Menschen transparent.

Potsdam, den 12. März 2020

Anhänge:

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