Ab dem 17. Juni 2025 gelten im Land Brandenburg neue Wertgrenzen für Vergabeverfahren. Ziel ist eine spürbare Entbürokratisierung der öffentlichen Auftragsvergabe sowie eine Stärkung kleiner und mittelständischer Unternehmen.
Welche neuen Wertgrenzen gelten für Bauleistungen bei freihändiger Vergabe?
Die Wertgrenze für freihändige Vergabe von Bauleistungen wird von bisher
100.000 € auf 1.000.000 € erhöht.
Dadurch können Bauaufträge in deutlich größerem Umfang ohne europaweite Ausschreibung vergeben werden.
Wie hoch ist künftig die Wertgrenze für Direktaufträge bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungen?
Direktaufträge sind ab dem 17. Juni 2025 bis zu einem
Wert von 100.000 € möglich (bisher: 1.000 €).
Das erleichtert insbesondere kleineren Trägern und Einrichtungen den Zugang zu öffentlichen Mitteln.
Welche Vereinfachungen gibt es bei Liefer- und Dienstleistungen unterhalb des EU-Schwellenwerts?
Für Liefer- und Dienstleistungen unter dem EU-Schwellenwert (aktuell: 221.000 €) sind künftig vereinfachte Verfahren wie Verhandlungsvergaben oder beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb möglich.
Wann besteht eine Veröffentlichungspflicht auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg?
Die Pflicht zur Veröffentlichung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg greift künftig erst ab einem Auftragswert von 100.000 € (zuvor: 10.000 €).
Welche Vorteile haben Träger der freien Jugendhilfe von den neuen Vergaberegeln?
Träger der freien Jugendhilfe profitieren besonders von den neuen Wertgrenzen. Sie können Fördermittel schneller und einfacher einsetzen, da viele Maßnahmen nun ohne aufwendige Vergabeverfahren umgesetzt werden können.
Wichtig: Die Dokumentationspflichten im Rahmen der Förderung bleiben bestehen.
Wer hat die Änderungen beschlossen?
Die Änderungen wurden vom Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg in einer offiziellen Pressemitteilung bekannt gegeben. Grundlage ist eine Anpassung der Landeshaushaltsordnung (§ 55 LHO).
Wo finde ich weitere Informationen oder Beratung zur öffentlichen Auftragsvergabe in Brandenburg?
Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen zu den neuen Vergabewertgrenzen, Vergaberecht, Fördermittelverwendung und praktischer Umsetzung der neuen Regelungen.
Die Pressemitteilung des Ministerium der Finanzen und für Europa finden Sie HIER.
Das Amtsblatt für Brandenburg mit der entsprechenden Veröffentlichung finden Sie HIER.