Offenheit in der Kinder- und Jugendarbeit

Ein Kommentar von Katja Hönig und Sebastian Müller

Free-Photos / Pixabay
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Die Kinder- und Jugendarbeit zeichnet sich in Deutschland durch eine Vielzahl von Angeboten, Methoden, Konzepten und Ansätzen aus. Viele pädagogisch Aktive aus Nachbarstaaten blicken zuweilen etwas sehnsüchtig auf die ausgefeilte Struktur sowie den gesetzlich verankerten Anspruch auf Kinder- und Jugendarbeit.

Offenheit als Zielgruppen-(un)bestimmung

In der Geschichte der Kinder- und Jugendarbeit haben sich einige Grundprinzipien mehrheitlich durchgesetzt, die seit mehreren Jahrzehnten den Handlungsrahmen im deutschsprachigen Raum (und zum Teil darüber hinaus) bestimmen: Freiwilligkeit, Niedrigschwelligkeit, Offenheit, Interessenorientierung und Beteiligung. Dabei fällt auf, dass ein Aspekt namens-gebend für eine der gesetzlich beschriebenen Säulen ist. Im § 11 Abs. 2 SGB VIII heißt es:

Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Jugendarbeit.

Die Gesetzesväter und -mütter haben demnach die Unterschiedlichkeit der Angebote unterteilt in Jugendarbeit, die

  • sich zuallererst an die eigenen Mitglieder richtet (Jugendverbandsarbeit),
  • einen nicht näher bestimmten Adressat:innenkreis hat (offene Jugendarbeit) und
  • in das gesamte Gemeinwesen wirken soll (gemein-wesenorientierte Jugendarbeit).

In diesem Sinne beschreibt die Offenheit zunächst eine Zielmarke. Wer soll mit den Angeboten angesprochen und erreicht werden? Die Antwort könnte in diesem Fall „alle“ lauten, wenngleich es sich selbstredend um den potenziellen Kreis von Adressat:innen handelt denn um die tatsächlichen Nutzer:innen. Jutta Struck schreibt in ihrem Kommentar zum § 11 Abs. 2 SGB VIII:

Mit offener JArbeit bezeichnet man jene Angebote, die von vornherein allen jungen Menschen zur Verfügung stehen, unabhängig davon, ob sie einer Organisation angehören oder nicht.

Löst man sich jedoch von dem gesetzlichen Rahmen und betrachtet die inhaltlich pädagogische Ebene, greift die Beschreibung eines unbestimmten Teilnehmer:innenkreises für den Begriff der „Offenheit“ zu kurz. Denn überall da, wo die Adressat:innen eines Angebotes freiwillig partizipieren sollen (und dürfen), entscheidet zuallererst die Attraktivität der Leistung über Reichweite und Erfolg der selbigen. So, wie ein einzelnes Schwimmbecken noch keine Anziehungskraft für Rutschenbegeisterte entwickelt, so würde ein eng gestricktes, formaler Bildung gleichendes Programm in einer Jugendeinrichtung voraussichtlich nur wenige junge Menschen ansprechen. Die gesetzlich beschriebene Offenheit hätte angesichts der geringen Inanspruchnahme nur wenig Wirkung, da die erhoffte Vergemeinschaftung zwischen verschiedensten jungen Menschen faktisch nicht stattfinden könnte. Erforderlich sind daher Ansätze, die trotz unterschiedlicher Interessen für möglichst viele Kinder und Jugendliche zugänglich sind.

Offenheit als Methode

An ebendieser Stelle greift das Prinzip offener Jugendarbeit als methodische Planung und Umsetzung von pädagogischen Angeboten. Dies meint nicht, auf Programme oder verlässliche Projekte innerhalb der Kinder- und Jugendarbeit zu verzichten, sondern beschreibt vielmehr eine jederzeit und für alle – sowohl Teilnehmer:innen als auch pädagogisch Verantwortliche – zugängliche Weiche. Die Fragen vor und während einer Maßnahme könnten demnach sein: Können sich alle Mitwirkenden auf das Angebot einlassen? Welche Themen und Interessen stehen für wen im Vordergrund? Sind Anpassungen in Bezug auf die (ursprüngliche) Planung notwendig? Müssen also Weichenstellungen vorgenommen werden, um die erhofften Ziele erreichen zu können?

Die unschwer zu erkennenden Vorteile zu anderen pädagogischen Settings (z. B. schulische Bildung) liegen in der annähernden Unbegrenztheit der spontanen Flexibilität und dem inhärenten Interesse der Teilgebenden am Thema der jeweilige Maßnahme. Während Lehrkräfte an den formalen Rahmen einer Einrichtung, an Zeitabläufe, den Lehrplan sowie die Unterrichtsgestaltung gebunden sind, wird der Denk-Korridor jugendarbeiterischer Angebote fast ausschließlich von der Vorstellungskraft der Teilgeber:innen gestaltet. Offenheit bezieht sich in diesem Sinne also auf den didaktischen Rahmen zu bearbeitender Inhalte. In einer mathematischen Gleichung ausdrückt wäre Offenheit wohl die Summe aus Spontanität und Kreativität. Kurzum: Während in geschlossenen pädagogischen Settings die Maßnahmen für eine Zielgruppe gestaltet werden, kann in offenen Angeboten jede Maßnahme kreativ zusammen mit der Zielgruppe gestaltet und spontan angepasst werden.

Herausforderungen der Offenheit

Aus dem undefinierten Nutzer:innenkreis sowie der weitgehend flexiblen Durchführung von Angeboten ergeben sich Unbestimmtheiten, die es insbesondere jungen Menschen und ihren Angehörigen erschweren, eine belastbare Erwartung an dieses Feld der Kinder- und Jugendhilfe zu formulieren. Hilfreich für die verlässliche Formulierung einer Erwartung an Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit könnte sein, wenn Fachkräfte über das Vorurteil der bezahlten Kicker:innen hinaus als Expert:innen betrachtet würden, die junge Menschen dabei unterstützen, zu lernen einen Raum und dessen Inhalt nach ihren Vorstellungen zu gestalten. Gelingt es den Teilgeber:innen diesen offenen Raum zusammen zu gestalten, kann in der Arbeit automatisch und sehr niedrigschwellig an diverse gesellschaftlich relevante Themen angeknüpft werden.

Ohne einen näheren Einblick in eine Jugendeinrichtung ist eine Einschätzung für Außenstehende sonst nur bedingt möglich, ob die Leistung überhaupt als potenzielle Form der Freizeitgestaltung und Bildungsmaßnahme in Betracht kommt. Fragen der Personensorgeberechtigten oder potentiellen Nutzer:innen nach den Programminhalten und der Verbindlichkeit (z. B. in Bezug auf Zeitabläufe), können bei einer extremen Auslegung des Begriffes „Offenheit“ von den Verantwortlichen oft nur unzufriedenstellend beantwortet werden. Hier stellt sich die Anforderung, Interessierten ein Grundverständnis von Offenheit zu vermitteln, sodass diese als produktiv begriffen wird. Ängste und Bedenken der Sorgeberechtigten müssen aufgefangen und zugleich den potentiellen Nutzer:innen aufgezeigt werden, dass offene Angebote mehr sein können als ein warmes Sofa.

Auch im direkten Vergleich zur verbandlichen Jugendarbeit kann die Offenheit als eine zusätzliche Herausforderung wahrgenommen werden. Jugendverbandsarbeit profitiert von klaren Mitgliedsverhältnissen und in der Regel thematischen Schwerpunkten. Ob Landjugend, katholische Jugend, Bläserjugend, DRK-Jugend oder Freiwillige Feuerwehr: Die grundsätzliche Ausrichtung einschließlich zu vermittelnder Inhalte ergeben sich aus dem Profil der jeweiligen Organisation. Mit der Entscheidung, in einem (Jugend-)Verband mitzuwirken, haben junge Menschen bereits eine positive innere Haltung zu der thematischen Orientierung bekundet. Die Reichweite wird in diesem Fall nicht nur durch die Attraktivität eines Angebots, sondern vielmehr durch den Grad der Identifikation bestimmt. Akteure der offenen Jugendarbeit können dagegen nicht von vornherein auf einer persönlichen Bindung aufbauen. Sie schaffen im Identifikation vorrangig über Orte (z. B. „mein Jugendclub“) und/oder den Aufbau von persönlichen Beziehungen.

Vielfalt als Erfolgsgarant

Innerhalb der Träger- und Angebotslandschaft existiert bisweilen ein unsinniger Streit, welche Form bzw. Säule den Begriff der „Kinder- und Jugendarbeit“ eher für sich in Anspruch nehmen könne. Das mag mitunter Ausdruck unzureichender Ressourcen sein, um die die Akteure ringen. Das SGB VIII macht jedoch deutlich, dass das „Nebeneinander“ dieser Formate der ureigenen Intention der Kinder- und Jugendhilfe entspricht. Mit dem gesetzlich verankerten Wunsch- und Wahlrecht junger Menschen (§ 5 SGB VIII) und der bereits in den Jugendhilfegrundsätzen beschriebenen Trägerpluralität (§ 3 Abs. 1 SGB VIII) geht eine breite Palette an Angeboten einher, die auf die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen eingehen können. Offene Jugendarbeit trägt ihren Teil dazu bei.

Autor:innen: Katja Hönig, Sebastian Müller

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