Das Gesetz zur Förderung und zum Schutz junger Menschen (Brandenburgisches Kinder- und Jugendgesetz – BbgKJG) trat am 01.08.2024 in Kraft. Es löst das bisherige AGKJHG ab und formuliert weitergehende Ansprüche als die reine Konkretisierung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Das Gesetz findet in der breiten Fachöffentlichkeit Anerkennung für den vorangegangenen Beteiligungsprozess sowie den hohen Anspruch, der bspw. im Kontext der Kinder- und Jugendbeteiligung, des Kinderschutzes, der Inklusion und der medienpädagogischen Förderung junger Menschen sichtbar wird. Gleichzeitig werden im Gesetz einige auslegungsbedürftige Formulierungen gewählt, die die handelnden Akteure gleichermaßen herausfordern und verunsichern. Konkretisierende fachliche sowie rechtliche Erläuterungen scheinen erforderlich.
Der FJB hat dazu ein ein Rechtsgutachten durch Herrn Prof. Kepert erstellen lassen.
Dieses können Sie hier lesen und downloaden:
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Malte Hennig
Geschäftsführer
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