Die folgenden Bedingungen gelten für Veranstaltungen des Fachverband Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Brandenburg e. V. (FJB), sofern keine anderen Teilnahme- oder Stornobedingungen vereinbart werden.
I. Teilnahmebedingungen
1. Registrierung
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Veranstaltung des FJB ist eine vom Veranstalter bestätigte Anmeldung bzw. Ticket-Buchung. Die Anmeldung erfolgt online und ist verbindlich. Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Teilnehmenden an die von ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine Anmelde- bzw. Buchungsbestätigung.
2. Datenverarbeitung
Um eine Anmeldung bzw. Buchung zu bearbeiten und eine Teilnahme zu ermöglichen, werden personenbezogene Daten elektronisch erfasst. Die Bearbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Weitere Hinweise zur Verarbeitung der Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.
3. Änderungen von persönlichen Daten
Die Teilnehmenden sind angehalten, Änderungen der Anmeldedaten (z. B. Namen, Anschrift, Kontaktdaten) unter Nennung der gebuchten Veranstaltung per E-Mail an folgende Adresse mitzuteilen: info@fjb-online.de.
4. Foto- und Videoaufnahmen
(1) Während einer Veranstaltung werden regelmäßig entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO Foto- und Videoaufnahmen gemacht, um die Veranstaltung zu dokumentieren und für die Öffentlichkeitsarbeit des FJB (z. B. Webseite, Facebook, Instagram) zu nutzen. Die Mitarbeitenden und die vom FJB beauftragten Personen sind bemüht, ausschließlich Aufnahmen zu machen und zu verwenden, die die Abgebildeten weder entstellend oder entfremdend darstellen.
(2) Betroffene Personen haben jederzeit die Möglichkeit, der Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen, auf denen sie (voraussichtlich) erkennbar sind, sowie deren Weiterverarbeitung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an vor Ort tätige Mitarbeitende oder an info@fjb-online.de zu richten.
5. Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren werden mit der Einladung bekannt gegeben. Mit der verbindlichen Anmeldung bzw. Buchung erkennt die teilnehmende Person die Teilnahmegebühr an und verpflichtet sich zur Zahlung, sofern keine Stornierung entsprechend der Stornobedingungen (siehe unten) erfolgt.
6. Reisekosten
Die An- und Abreise zum und vom Veranstaltungsort sowie die ggf. notwendige Übernachtung verantworten die Teilnehmenden eigenständig. Sofern nicht anders angegeben, übernimmt der FJB keine Kosten, die im Zusammenhang mit der An- und Abreise bzw. der Übernachtung anfallen.
7. Änderungen im Programm
Der Veranstalter behält sich vor, Änderungen im Programm (z. B. Referierende, Inhalte, Zeiten) unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. In jedem Fall ist der FJB bemüht, Absagen oder notwendige Änderungen des Programms so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Ein Erstattungsanspruch außerhalb der unten genannten Stornobedingungen entsteht aus solchen Änderungen nicht.
8. Aufsicht und Haftungsausschluss
(1) Veranstaltungen des FJB richten sich grundsätzlich an volljährige Personen. Im Rahmen der Veranstaltungen übernimmt der FJB daher keine Aufsichtspflicht von möglicherweise minderjährigen Teilnehmenden.
(2) Es wird darauf hingewiesen, dass jede teilnehmende Person für sein/ihr Handeln selbst verantwortlich ist. Der FJB übernimmt keine Haftung für entstehende Personen- oder Sachschäden sowie für Beschädigung oder Verlust mitgebrachter Gegenstände.
(3) Ferner haftet der FJB nicht für Schäden, die den Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme der Veranstaltung entstehen, es sei denn, dass diese Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters verursacht worden sind. Es gilt das deutsche Recht.
9. Ausschluss von einer Veranstaltung
(1) Veranstaltungen des FJB sind friedliche Veranstaltungen, die Raum für Austausch, Kennenlernen und Weiterbildung schaffen sollen. Ein lebendiger Austausch und Vielseitigkeit ist ausdrücklich erwünscht.
(2) Der FJB behält sich vor, Teilnehmende in besonderen Fällen (z.B. durch Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, durch sexistische, rassistische, diskriminierende Handlungen oder Äußerungen sowie beim Verstoß gegen die Hausordnung der Veranstaltungsorte) von der weiteren Teilnahme der Veranstaltung auszuschließen. Es erfolgt keine Erstattung einer etwaigen Teilnahmegebühr.
II. Stornobedingungen
1. Stornierung durch die angemeldete Person
(1) Die angemeldete Person (Ticketinhaber:in) kann jederzeit durch schriftliche bzw. elektronische Erklärung gegenüber dem Veranstalter die eigene Buchung stornieren.
(2) Bei Stornierung vor Veranstaltungsbeginn durch die angemeldete Person steht dem FJB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und die Aufwendungen zu, soweit der Rücktritt nicht durch den Veranstalter zu vertreten ist oder am Veranstaltungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Anreise oder die Beförderung von Personen an den Veranstaltungsort erheblich beeinträchtigen.
(3) Die in Absatz 2 genannte Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung in einem prozentualen Verhältnis zur Teilnahmegebühr wie folgt berechnet:
- bis zum 5. Werktag vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos,
- ab dem 5. Werktag vor Veranstaltungsbeginn: 50 %,
- ab dem Werktag vor Veranstaltungsbeginn bis zum Veranstaltungsbeginn oder bei unangekündigtem Fernbleiben von der Veranstaltung: 100 %.
2. Ticket-Übertragung auf eine andere Person
Die angemeldete Person (Ticketinhaber:in) ist jederzeit berechtigt, anstelle der vorgenannten Stornierung, das Ticket auf eine andere zu benennende Person zu übertragen.
3. Stornierung durch den Veranstalter
Sollte die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt oder anderer nicht vom FJB selbst verschuldeter wichtiger Gründe nicht stattfinden können, werden die Teilnehmenden schnellstmöglich informiert. Die den Teilnehmenden entstandenen Kosten (z. B. Reisekosten) werden nicht erstattet.
III. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahme- und Stornobedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern Gewollten entspricht. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Potsdam, 01.08.2024