Das BbgKJG enthält auslegungsbedürftige Formulierungen, die Unsicherheiten bei der Anwendung schüren. Fachkräfte benötigen speziell hierzu rechtliche Klarstellungen und praxisnahe Handlungsempfehlungen. Das Gutachten von Prof. Kepert wurde als erste Orientierung für genau diese Bedarfssituation erstellt.
Was sind die zentralen Aussagen des Gutachtens?
Das Gutachten beleuchtet kritisch und differenziert, inwiefern das BbgKJG mit den bundesrechtlichen Vorgaben des SGB VIII vereinbar ist und welche Herausforderungen sich für Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe ergeben.
Dabei werden insbesondere folgende Themen vertieft:
- Reichweite der Beteiligungsrechte junger Menschen (§§ 11–12 BbgKJG) und deren rechtssichere Umsetzung
- Fragen zur Trägerverantwortung, insbesondere im Spannungsfeld zwischen gesetzlicher Verpflichtung und Trägerautonomie
- praktische und rechtliche Herausforderungen beim Verbot verfassungsfeindlicher Symbole in Angeboten der Jugendhilfe (§ 16 BbgKJG)
- inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe sowie damit verbundene Finanzierungsanforderungen
- Ausgestaltung der Jugendhilfeplanung und die Verknüpfung mit haushaltsrechtlichen Vorgaben
Wie können Sie das Rechtsgutachten nutzen?
Das vollständige Rechtsgutachten von Prof. Dr. Jan Kepert steht HIER zum Download bereit.
Bei vertiefenden Fragen oder Interesse an Präsenzvorträgen im Team oder Fachgruppen, sprechen Sie uns gerne an:
Malte Hennig
Geschäftsführer
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