Kompetenzen von Jugendarbeit gezielt einsetzen

Ein Zwischenruf

Ramdlon / Pixabay
Ramdlon / Pixabay

Sozialpädagogische Fachkräfte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit besitzen aufgrund ihrer Qualifikation und ihres persönlichen Erfahrungsschatzes besondere Fähigkeiten, um junge Menschen in krisenhaften Zeiten zu begleiten und zu fördern. Der Fachverband

Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Brandenburg begrüßt das Vorgehen der öffentlichen Träger, die gesetzlichen Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sichern zu wollen. Gleichzeit ruft er Fachkräfte und Träger auf, die Gemeinden und Städte durch kreative und pragmatische Angebote bei der Bewältigung der aktuellen Krise zu unterstützen.

Die Situation

Die Einschränkungen im öffentlichen Leben stellen zweifelsfrei eine ungeahnte Herausforderung für alle Bereiche der Gesellschaft dar. Welche Auswirkungen die Kontaktbeschränkungen auf die individuellen Entwicklungen und Lebensbedingungen junger Menschen haben werden, ist sicherlich nicht in Gänze absehbar. Deutlich wird aber, dass die Belange von Kindern und  Jugendlichen (und ihrer Eltern) in der Entwicklung weiterer Strategien berücksichtigt werden müssen. Die schwierige Abwägung zwischen den gesamtgesellschaftlichen Bedürfnissen nach Schutz und Gesundheit einerseits sowie den persönlichen Interessen nach Förderung und Beteiligung andererseits ist seitens der Entscheidungsträger*innen transparent zu machen. Außerdem ist anzustreben, dass trotz individuelle Nachteile notwendiger Einschränkungen vermieden werden. Für den FJB ist daher unbestritten, dass die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe einen essentiellen Beitrag leisten, um gesellschaftliches Leben wieder zu ermöglichen.

Erfreulicherweise signalisieren landes- wie auch bundesweit die Kostenträger in der Kinder- und Jugendhilfe, die laufenden Zuwendungen an freie Träger nicht in Frage stellen zu wollen. Vielmehr werben die öffentlichen Träger um alternative Unterstützung und kreative Lösungsansätze. Als Fachverband Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Brandenburg begrüßen wir dieses Vorgehen, da es fußend auf der Partnerschaftlichkeit zwischen öffentlichen und freien Trägern den Fortbestand der Einrichtungen und Angebote der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sichert. Gleichzeitig wird den freien Trägern die Chance gegeben, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen der Coronakrise zu bewältigen und zu bekämpfen.

Die anhaltenden Kontaktbeschränkungen stellen eine Herausforderung insbesondere für jene (jungen) Menschen dar, denen in der heimischen Isolation der Austausch mit Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, fehlt. Körperliche Unterforderung und ungefilterter Medienkonsum bergen zudem Gefahren für die physische und psychische Gesundheit sowie das  Kindeswohl. Die digitale und zum Teil persönlich aufsuchende Tätigkeit der Jugendarbeiter*innen ist hier essentiell für die psychosoziale Hygiene der Heranwachsenden. Von daher sollte grundsätzlich die Prämisse gelten, unter sich mitunter tagesaktuell verändernden Voraussetzungen zunächst für die zentrale Klientel angepasste Angebote zu entwickeln.

Die Fähigkeiten von Jugendarbeiter*innen nutzen

Jugendarbeit gilt weithin als Partnerin einer lebendigen, kommunalen Infrastruktur. Dazu gehört auch, im Bedarfsfall auf etablierte Angebotsformen verzichten zu können, die für den Moment nicht den gewünschten Effekt zeigen. Angesichts geschlossener Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit ist bspw. eine Übernahme von anderen Aufgaben, die der fachlichen und persönlichen Eignung der Fachkraft entsprechen, durchaus denkbar. Hier ist unbedingt die Frage der Zumutbarkeit im Einvernehmen mit der*dem Arbeitnehmer*in zu klären.

Sozialarbeitende und Sozialpädagog*innen verfügen über eine beispiellos universelle und in vielerlei Hinsicht außerordentlich nützliche Ausbildung. Lange Zeit musste darum gerungen werden, diese Qualifikation als Standardvoraussetzung für verantwortungsvolle Tätigkeiten zu etablieren. Die Tätigkeiten in den gängigen Arbeits- und Handlungsfeldern zeichnen sich durch  einige Faktoren aus, die sehr wohl auch in anderen, nicht einmal nur fachverwandten Aufgabenkonstellationen von Bedeutung sein können.

Flexibilität ist eine Tugend der Jugendarbeit

Fachkräfte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit arbeiten originär in einer auf Freiwilligkeit und Niedrigschwelligkeit angelegten Atmosphäre. Dabei passen sie immer wieder ihre Maßnahmen an die sich regelmäßig wandelnden Bedürfnisse der jungen Menschen und anderer relevanter Interessengruppen an, um die Attraktivität des jeweiligen Angebots zu gewährleisten. Diese Fähigkeit ermöglicht den Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern, auch in der Coronakrise den Kontakt und die Beziehung zur Zielgruppe zu halten. Ein solches auf Freiwilligkeit beruhendes Verhältnis darf jedoch nicht durch eine – aus der jugendlichen Sicht – unangemessene belehrende Tätigkeit gefährdet werden. 

Die spontane Wandlungsfähigkeit von Jugendarbeit erweist sich in Krisenzeiten als außerordentlich stützend. Unbürokratisch und an den tatsächlichen Bedürfnissen junger Menschen orientiert entwickeln Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter innerhalb kurzer Zeit alternative Formen der Kontakt- und Beziehungspflege, Alltagsunterstützung und sinnstiftender Beschäftigungen.

Personelle Kompetenzbereiche

Grundsätzlich ist der Einsatz von Fachkräften in folgenden Konstellationen möglich und sollte auch unabhängig von originären Auftragsrahmen(bedingungen) konstruktiv geprüft werden:

Zugänge schaffen und Informationen anbieten

Beziehungsfähigkeit bzw. das Streben nach einer Beziehung zum Gegenüber sind Kapital und zentrales Instrument zugleich. Das Entwickeln von Empathie ist eine wesentliche Voraussetzung erfolgreichen sozialpädagogischen Handelns. An Stellen, an denen es darum geht, Kontakt zu anderen Personen aufzunehmen und sie darüber zu öffnen, sich mit einem bestimmten Inhalt zu beschäftigen, kann das eigene handwerkliche Können, Kommunikation zielgerichtet, reibungsarm und diskriminierungsfrei zu gestalten, von Gewinn sein.

Konflikte im öffentlichen Raum vermeiden

Der Umgang mit Spannungen, Unterschiedlichkeiten und Konflikten gehört zum Alltag lebendiger Jugendarbeit, auch fernab von gewaltpräventiven Projekten. Überall da, wo es gewünscht oder erforderlich ist und es noch die Gelegenheit gibt, vermittelnd und deeskalierend in Prozesse einzugreifen, ist diese Kompetenz und das Erfahrungswissen von Jugendarbeiter*innen hilfreich. Ganz sicher aber gilt das nur dort, wo  es noch nicht um den kompromisslosen Zugriff der Polizei oder anderes endgültiges ordnungsinstanzliches Handeln geht.

Kreativität in den Lösungsansätzen

Das Vermögen zur Improvisation ist eine Tugend, die sich sicherlich nicht mit dem akademischen Abschluss erwerben lässt, sondern die eher mit dem langen Tun in Praxiszusammenhängen wächst. Aber damit entwickelt sich auch ein Blickwinkel auf die Lösung von Problemen oder die Bearbeitung von Herausforderungen, bei denen es selten nur den einen richtigen oder falschen Weg gibt. Erfolgskriterium ist hier das permanente Ausgehen von verschiedenen Wegen, die zu einem akzeptablen Ziel führen können.

Exemplarische Möglichkeiten der Krisenbewältigung

Die aktuelle Schließungsverordnung des Landes für Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sehen ein Vorbehaltsrecht der örtlichen Träger der Jugendhilfe vor. Das  bedeutet, dass Einrichtungen unter Wahrung des Mindestabstandes und der Umsetzung entsprechender hygienischer Maßnahmen geöffnet werden könnten, sofern das Jugendamt dem Weiterbetrieb zustimmte. Es ist zu prüfen, inwiefern einzelne Einrichtungen die räumlichen und organisatorischen Kapazitäten besitzen, solche Möglichkeiten realer Interaktion zu schaffen.

Die Ressourcen von Trägern der Jugendarbeit, die darüber hinaus für die Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie in Frage kommen, sind vielfältig. Im Detail könnte es beispielhaft um die verschiedensten praktischen Angebote gehen:

  • Organisation und Koordination solidarischer Maßnahmen für Risikogruppen,
  • Spaziergänge mit einzelnen Personen,
  • Unterstützung in der Bewältigung des Alltags,
  • aktive Vertretung und Verdeutlichung der Bedürfnisse und Interessen junger Menschen,
  • Entwicklung von modernen und lebendigen Mitwirkungsmöglichkeiten,
  • Ausleihe von Spiel- und Bastelmaterial,
  • Ermöglichung von Austausch in den Jugendgruppen,
  • Zur-Verfügung-Stellen von Grundstücken, Einrichtungen und Fahrzeugen,
  • Übernahme von Besorgungen,
  • personeller Einsatz in anderen Bereichen des Trägers oder
  • individuelle Beratung in persönlichen und familiären Krisen.

Maßnahmen mit dem Kostenträger abstimmen

Im Sinne der Transparenz und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit sollten alle Unternehmungen, die von der ursprünglichen Konzeption des Angebotes abweichen, unbedingt mit dem jeweiligen Kostenträger verabredet werden. Es ist zu prüfen, ob die jeweiligen Bestimmungen der Finanzierungsgrundlage (z. B. Zuwendungsbescheid, Leistungsvertrag) schriftliche Verabredungen zur Änderung der konkreten Maßnahmen vorsehen. Wir empfehlen in jedem Fall, alternative Angebote und etwaige Entscheidungen zu dokumentieren und an den Kostenträger zu übermitteln.

Anhänge:

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